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Ulrich Fiechter

Zur Vollgeld-Initiative

Aktualisiert: 4. Okt. 2021


Am 10. Juni 2018 stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» ab. Mit dieser Initiative streben die Initianten ein System an, das einen verbesserten Schutz gegen Finanzkrisen gewähren soll. Sparer sollen dadurch weniger Geld verlieren und die Steuerzahler sollen weniger Mittel zur Rettung von Banken aufbringen müssen. Dies sind gut gemeinte Absichten, die unterstützt werden müssen. Vor- und Nachteile des angestrebten Systemwechsels sind schon in verschiedenen Publikationen, Presseartikel und auch in der Abstimmungsbotschaft des Bundesrates dargelegt worden. Nachfolgend werden zwei Aspekte herausgegriffen, die weniger Aufmerksamkeit erhalten haben, aber eher gegen die Initiative sprechen.

1. Punkt: In dem vorgesehenen, neuen Verfassungsartikel 99a, Absatz 1, steht unter anderem: „Die Schweizerische Nationalbank …. gewährleistet ….. die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister.“ Dies bedeutet in letzter Konsequenz, dass wenn Politiker den Eindruck haben, es würden zu wenige Kredite gewährt, sie die Banken zwingen können, weitergehende Kredite zu gewähren. Die damit verbundenen Risiken müssten jedoch die Kunden, die Mitarbeiter und Aktionäre der Banken tragen. Die Betroffenen werden deshalb staatliche Garantien für diese Tätigkeit fordern. Falls dieser Eingriff nicht genügen sollte, könnten staatliche Akteure zur Kreditgewährung mittels Notenbankgeld eingesetzt werden. Der Zinsmechanismus, ein wichtiges Preissignal in einer Marktwirtschaft, würde ausgeschaltet. Bei der zweiten Variante ist es zudem offensichtlich, dass daraus entstehende Verluste nicht durch private Investoren, sondern durch die ganze Volkswirtschaft zu tragen sind.


Mit der Vollgeld-Initiative übernimmt die Nationalbank mit dem Staat Bankenfunktion

Das Kreditgeschäft erfolgreich zu betätigen, ist, wie viele andere Geschäfte auch, sehr anspruchsvoll. Dazu gehören unter anderem: Die Kunden und deren Absichten sorgfältig zu beurteilen, die Risiken abzuschätzen, die Mittel zu beschaffen, die Kreditverträge auszuhandeln, die Verwendung der Mittel und die termingerechte Zahlung der Zinsen zu überwachen und die vereinbarte Rückführung der Kredite sicherzustellen. Es geht letztlich um Kundengelder, die ausgeliehen werden und wieder zurückbezahlt werden müssen. Die Kompetenz eines erfahren Kreditmanagers muss durch die tägliche Tätigkeit in einem kompetitiven Markt erprobt und ständig verbessert werden. Dies ist keine Aufgabe für die Notenbank, für Politiker oder für staatliche Verwaltungsstellen.

Ein Missachten derartiger Voraussetzungen für dieses Geschäft könnte zu einem ähnlichen Desaster führen, wie wenn sich in der Schweiz Pensionskassen als „Venture Capital“-Geber betätigen, wie es uns beispielsweise die Berner Lehrerversicherungskasse vor über 20 Jahren vorführte. Oder wenn die Politik in die Kreditvergabe und Investitionstätigkeit von Unternehmen eingreift, wie beispielsweise bei der Berner Kantonalbank und der Swissair in den 1990er Jahren. Oder wenn, wie in den USA vor über 20 Jahren, die Banken durch die Politik verpflichtet werden, auch „armen Leuten“ Hypothekarkredite zu gewähren; ein Eingriff, der übrigens eine der Ursachen war, die zu der gewaltigen Finanzkrise ab 2008 führten.

2. Punkt: Im gleichen Art. 99a steht in Absatz 3: „Sie (die SNB) bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt. .….“. Dies bedeutet im Klartext, Politiker entscheiden über den Schlüssel, nach dem Notenbankgeld Bund, Kantonen, Bürgern und Bürgerinnen zugeteilt würde. Dadurch könnten auch Staatsausgaben durch die Notenpresse finanziert werden. All die Diskussionen und Volksabstimmungen über Steuererhöhungen würden so umgangen. Beispiele für extreme Folgen derartiger Verhältnisse sind aus süd- und mittelamerikanischen Ländern im Verlauf der letzten Jahrzehnten genügend bekannt geworden: Inflation, Hyperinflation, Umverteilung und soziale Ungerechtigkeit. In jeder Volkswirtschaft gibt es zudem auch Phasen mit konjunktureller Überhitzung und Inflation, in denen nicht Geld geschöpft, sondern Geld abgeschöpft werden muss. Wie soll dies geschehen? Müssen dann Bund, Kantone, Bürger und Bürgerinnen das früher verteilte Geld an die Notenbank zurückzahlen? Die Initiative sagt nichts darüber aus.

Dies sind zwei Einwände gegen die Annahme der Vollgeld-Initiative. Es dürfte den Befürwortern kaum gelingen, schlüssig aufzuzeigen, dass die, von ihnen erhofften, Vorteile der Initiative diese und andere Mängel überwiegen.

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